Entscheidungsträger

Da die Leitung nur durch niedersächsischen Raum führt, ist nicht die Bundesnetzagentur für die Entscheidungsfindung verantwortlich, sondern die niedersächsischen Behörden.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL WE) in Oldenburg ist die erste entscheidungsbefugte Instanz bis zur Beendigung des Raumordnungsverfahrens (ROV). Das ROV resultiert in einer landesplanerischen Feststellung durch das ArL WE, welche als Empfehlung zu verstehen ist, somit keine rechtliche Handhabe bietet.

Ab dem Antrag auf ein Planfeststellungsverfahren ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStB) entscheidungsbefugt. Das Planfeststellungsverfahren endet in einem Planfeststellungsbeschluss, gleichzusetzen mit einer Baugenehmigung.

Aktueller Planungsstand

Am 15.9.2015 hat Tennet auf einer Antragskonferenz beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser - Ems seine bisherigen Planungs- und Untersuchungsergebnisse vorgelegt. Auf der Konferenz haben betroffenen Gemeinden, Behörden und sonstigen öffentlichen Trägern Gelegenheit gehabt sich aktiv an der weiteren Planung zu beteiligen, Einsprüche zu erheben und Alternativen vorzuschlagen. Es fiel besonders auf, dass noch viele geplante Baugebiete und Windparkflächen in der Planung von Tennet fehlen. Auch wurde häufiger der maßgebliche Einfluss der Teilerdverkabelung auf die letztendliche Planung hervorgehoben, sofern das Projekt durch den Bundestag zu einem Pilotprojekt erklärt werden würde. Es war bis Ende September zusätzlich möglich schriftliche Stellungnahmen beim Amt einzureichen.

Das ArL hat nach der Konferenz die vorgelegten Unterlagen weitergehend geprüft und basierend auf den Informationen am 20.11.2015 den Untersuchungsrahmen festgelegt, mit den zu erstellenden Unterlagen die Tennet nachzureichen hat, bevor das Raumordnungsverfahren eröffnet wird. In dem angeordneten Untersuchungsrahmen wird für Maßnahme 51a festgelegt, dass eine neue Trassenvariante von Tennet zu entwickeln ist, die von Conneforde der 220-kV-Bestandsleitung folgt, südlich von Wardenburg an die A29 führt und von dort parallel zur A29 und südlich parallel zur A1 verläuft, wobei auch der Weg zur Anbindung des 110-kV-Netzes im Raum Cloppenburg darzulegen ist. Durch eine mögliche Teilerdverkabelung sind Varianten D und E in einer Grobuntersuchung weiter zu betrachten, vor allem im auf Hinblick die potentielle Konfliktvermeidung durch Erdverkabelung in sensiblen Gebieten. In technischer Hinsicht sind neben VPE-Kabeln, auch Kabeltunnel und gasisolierte Leitungen zu untersuchen. Außerdem soll Tennet einen Schwerpunkt auf das Problem der Flächenknappheit und den Bodenschutz bei der vertiefenden Untersuchung legen.

Durch einen Beschluss des Bundestags von 03.12.2015 wurde das Projekt 21 als Pilotprojekt für Teilerdverkabelung im Wechselstrombereich im Energieleitungsausbaugesetz mit aufgenommen, wodurch eine Erdverkabelung auf kurzen Abschnitten denkbar wäre, sofern dies wirtschaftlich und technisch effizient ist. Die Erdverkabelung kommt jedoch nur in Betracht, wenn der empfohlene Mindestabstand von 200 m zu Wohnhäusern im Außenbereich und der vorgeschriebene Abstand von 400 m zu Siedlungen nicht eingehalten werden kann, Arten – und Gebietsschutz gefährdet ist oder Wasserstraßen gekreuzt werden.

Man wartet momentan auf die Einreichung der Unterlagen von Tennet beim ArL WE.

Planungsschritte

Antragskonferenz beim ArL WE: Vorhabenerörterung mit betroffenen Gemeinden, Behörden und sonstigen öffentlichen Trägern zur Bestimmung des Planungsumfangs unter Einbeziehung von Alternativen, resultierend in der Festlegung eines Untersuchungsrahmens durch das ArL WE mit weiter zu prüfenden Trassenvarianten und den dafür notwendigen Informationsaufwand, um das ROV einzuleiten.

Raumordnungsverfahren: Genaue Untersuchung der Trassenvarianten (Breite 1 km) und der Standorte bezüglich Umweltverträglichkeit und raumordnerischer bzw. landesplanerischer Gesichtspunkte unter Beteiligung der öffentlichen Träger und der Bürger in Form von Anhörungen und Informationsbereitstellung – bzw. veranstaltungen, abgeschlossen durch eine landesplanerische Feststellung (Empfehlung) des Amtes für einen Trassenkorridor, als Basis für das Genehmigungsverfahren, jedoch ohne direkte Rechtwirkung, vermutlicher Abschluss des Verfahrens 2017

Vorzugskorridoruntersuchung: Detailuntersuchung des gewählten Korridors bezüglich Maststandorten und konkreten lokalen Umweltauswirkungen mit Einbeziehung der Öffentlichkeit durch Dialogveranstaltungen

Antrag auf ein Planfeststellungsverfahren bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStB): Einreichung des Detailplans der Trasse mit betroffenen Grundstücken und Anlagen, Bewertung des Eingriffs auf Natur und Landschaft, einem artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und falls notwendig einer Fauna-Flora-Habitat-Untersuchung sowie eine Darstellung elektrischer und elektromagnetischer Felder

Planfeststellungsverfahren durch NLStB: Vierwöchige Auslegung des Plans in den Gemeinden für die Bürger, mit der Gelegenheit zur Stellungnahme und Einwendungen für Träger öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und Bürger (bis zwei Wochen nach öffentlicher Planauslegung), Weiterleitung der Stellungnahmen und Einwendungen an Vorhabenträger, gefolgt von Stellungnahme des Übertragungsnetzbetreibers, nachfolgende Veranstaltung eines Erörterungstermins mit allen Betroffenen zur Besprechung von Lösungsmöglichkeiten, Prüfung des Plans durch die Behörde unter Einbeziehung der Ergebnisse der Erörterung, resultierend im Planfeststellungsbeschluss, gleichzusetzen mit einer Baugenehmigung

Baubeginn: voraussichtlich 2020

Inbetriebnahme: voraussichtlich 2022

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